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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 105/10   

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https://dejure.org/2014,102603
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 105/10 (https://dejure.org/2014,102603)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.07.2014 - L 3 KA 105/10 (https://dejure.org/2014,102603)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - L 3 KA 105/10 (https://dejure.org/2014,102603)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 105/10
    Denn von dieser Zielvorgabe sind - anders als früher - inzwischen alle Konstellationen umfasst, in denen - aus welchen Gründen auch immer - honorarbegrenzende Maßnahmen erforderlich werden, etwa um (wie hier) Mengenausweitungen zu Lasten anderer Ärzte zu verhindern (BSG, Urteil vom 11. Dezember - B 6 KA 6/13 R - juris).

    Das BSG hat aber wiederholt darauf hingewiesen (zB mit Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R - juris; zuletzt mit Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 6/13 R - juris), dass eine Garantie fester Preise nicht durchweg mit begrenzten Gesamtvergütungen kompatibel ist.

    Dementsprechend hat das BSG zu der ab 2009 geltenden Rechtslage entschieden, dass eine KÄV nicht verpflichtet ist, das RLV eines Vertragsarztes so zu bemessen, dass die wesentlichen Leistungen seines Fachgebiets rechnerisch in jedem Behandlungsfall mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet werden (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013, aaO).

    b) Der Grundsatz der Angemessenheit der Vergütung kann ein aus § 72 Abs. 2 SGB V iVm Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitendes subjektives Recht auf höheres Honorar nur dann begründen, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (BSG aaO; Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 6/13 R - juris, jeweils mwN).

    Zum anderen könnte eine ggf angebrachte Korrektur bzw Nachbesserung regelmäßig nur für die Zukunft gefordert werden (zu alledem: BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 6/13 R - juris, mwN).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 105/10
    Unabhängig hiervon könnte der in Ziff 3.1 angesprochene Versorgungsbedarf nach der Rspr des BSG (Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 20/10 R - juris; SozR 4-2500 § 85 Nr. 66) ohnehin nur vorliegen, wenn eine einzelne Praxis eine in ihrem Leistungsangebot zum Ausdruck kommende Spezialisierung aufweist und damit eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung vorliegt.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 105/10
    Dabei handelten sie im Rahmen ihrer Befugnis zur Schematisierung und Typisierung (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 12 zur unterschiedlichen Regelung der Honorarverteilung für zugelassene und ermächtigte Ärzte), wenn sie für kleinere Arztgruppen einen "Resttopf" gebildet haben (Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand: Juli 2014, § 85 Rn 238).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 23/07 R

    Vertragspsychotherapeut - Ermittlung des Mindestpunktwertes zur angemessenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 105/10
    Hierzu gehört, dass ein in einer voll ausgelasteten Praxis unter vollem Einsatz seiner Arbeitskraft tätiger Arzt die Chance haben muss, einen Überschuss aus seiner vertragsärztlichen Tätigkeit zu erzielen, der demjenigen anderer Arztgruppen entspricht (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 36 für die vertragspsychotherapeutische Versorgung).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 105/10
    c) Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich auch aus der nach stRspr des BSG (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 40, mwN) bestehenden Beobachtungs- und Reaktionspflicht der Normgeber kein Anspruch auf höheres Honorar ergeben könnte.
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 45/12 R

    Vertragsarzt - Vergütung von Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 3 KA 105/10
    Das BSG hat aber wiederholt darauf hingewiesen (zB mit Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R - juris; zuletzt mit Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 6/13 R - juris), dass eine Garantie fester Preise nicht durchweg mit begrenzten Gesamtvergütungen kompatibel ist.
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